HTH Hansetravel GmbH
Heinsonweg 27 v 22359 Hamburg
Telefon: 040/609 115 13 v Telefax: 040/603 89 85
Email: heinz at hansetravel.de
Reisebedingungen des Veranstalters HanseTravel, Hamburg
Diese Reisebedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und dem Veranstalter, der Firma HanseTravel in Hamburg.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Anmeldende haftet für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitangemeldeter Personen. Der Reisevertrag kommt erst dadurch zustande, dass wir Ihnen die Buchung und den Preis bestätigen.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb der Bindefrist uns die Annahme erklären.
2. Zahlung des Reisepreises
Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird fällig, sobald Sie die Reiseunterlagen erhalten, durch die Ihnen eigene Rechte gegen die Leistungsträger eingeräumt werden und sichergestellt ist, dass der Reiseveranstalter nicht von der Reise gemäß Ziffer 6 dieser Bedingungen zurücktritt; spätestens jedoch vor Antritt der Reise gegen Aushändigung oder Zugang der Unterlagen.
Wird der Reisepreis zu den genannten Zeiten nicht bezahlt und ist er auch nicht bis zum Reisebeginn gezahlt, besteht ein Anspruch auf Teilnahme an der Reise nicht mehr. In diesem Fall sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3. Vertragliche Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unseren Ausschreibungen bzw. Reisebestätigungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung des Reiseveranstalters. Buchungsstellen sind nicht berechtigt, mündliche Zusagen zu geben, die den Vertragsinhalt über die Ausschreibung hinaus erweitern.
4. Leistungen und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss nötig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Von derartigen Abweichungen einzelner Reiseleistungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns dies möglich ist.
Sind die Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages so, dass sie den gesamten Zuschnitt der Reise erheblich verändern, werden wir Sie, sofern uns dies möglich ist, hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Für den Fall, dass Sie die Reise unter diesen Umständen nicht mehr antreten wollen, werden wir geleistete Anzahlungen umgehend zurückerstatten. Treten Sie die Reise dennoch in Kenntnis des Umfanges der Leistungsänderung an, so ist eine mit der Änderung begründete Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus unvorhergesehenen Gründen (zum Beispiel bei Preisänderungen auf Seiten der Leistungsträger, Wechselkursänderungen, etc.) zu ändern, sofern der Antritt der Reise mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Ändern sich bei fremdvermittelten Leistungen behördlich festgelegte Beförderungstarife, so ist eine jederzeitige Anpassung der Preise auch nach Bestätigung der Reise möglich.
Führen die Änderungen zu einer Erhöhung des Reisepreises von mehr als 5%, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen von dem Reisevertrag zurückzutreten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie bei uns eingeht. In Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung sollten Sie den Rücktritt schriftlich erklären. Maßgebend ist in diesem Fall der Posteingangsstempel.
Treten Sie – gleichgültig aus welchen Gründen – vom Vertrag zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Nach unserer Wahl können wir die Höhe der Entschädigung konkret oder pauschaliert berechnen. Sofern in der speziellen Reiseausschreibung nichts abweichendes vereinbart wurde, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren bei allen Reisen
bis zum 30.Tag vor Reisebeginn Euro 50,-
vom 29.Tag bis 22.Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
vom 21.Tag bis 15.Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
vom 14.Tag bis 8.Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
ab dem 7.Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises, immer jedoch mindestens Euro 50,-
bei Stornierung einen Tag vor Reiseantritt oder am Abreisetag: 100 % Stornokosten
Auf Ihren Wunsch nehmen wir bis zum 40.Tag vor Reisebeginn eine Umbuchung vor (Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderung). Dafür erheben wir je Person Euro 25,- Gebühren. Danach wird die Umbuchung wie ein Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung behandelt.
Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. Hierzu bedarf es der Meldung an den Reiseveranstalter. Dem Wechsel der Person können wir widersprechen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen, etwa die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Reiseteilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten (mindestens Euro 25,- verlangen. Liegen die genannten wichtigen Gründe vor, so gelten die vorgenannten Rücktrittsbedingungen.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wir können von der Reise zurücktreten bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der Ausschreibung oder der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl, bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus dem genannten Grund abgesagt, und machen Sie von einem vergleichbaren Ersatzangebot keinen Gebrauch, so erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zuzüglich Euro 20,- für pauschalen Buchungsaufwand zurück.
HanseTravel kann aus wichtigem Grund sowohl vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder ihn nach Antritt der
Reise kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig
stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem
Fall steht dem Reiseveranstalter der Reisepreis weiterhin zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer
anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadenersatzansprüche bleiben im übrigen unberührt.
7. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung der Unterkünfte o.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist ferner zur Reisebeförderung verpflichtet, sofern der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten trägt der Reisende.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sofern der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, sofern die Leistungen nicht völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften nicht entgegen stehen.
Wir sind berechtigt, 20 % des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
9. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters für vertragliche Schadenersatzansprüche ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1.soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit wir als Reiseveranstalter für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle Schadenersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis Euro 75.000, – je Schadenereignis.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können wir uns als Reiseveranstalter Ihnen gegenüber hierauf berufen. So können wir uns Ihnen gegenüber hierauf berufen, dass die
Leistungsträger nicht für Verspätungen von Flugzeugen, Zügen, Bussen und Schiffen haften, so dass auch wir nicht für das Nichterreichen von Anschlüssen einzutreten haben.
Soweit wir vertraglicher oder ausführender Beförderer im Hinblick auf Schiffspassagen sind oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen werden, haften wir bei Schadenersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschäden nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften (2. Seerechtsänderungsgesetz, insbesondere Anlage zu §664 HGB). Im Schadenfall trägt der Reisende einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens Euro 25,56.
Soweit wir im Flugbeförderungsbereich vertraglicher oder ausführender Luftfrachtführer sind oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen werden, haften wir nach den besonderen gesetzlichen oder in internationalen Abkommen geltenden Vorschriften (u.a. Luftverkehrsgesetz, Warschauer Abkommen mit Haager Protokoll und Abkommen von Guadalajara).
HanseTravel haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel soweit diese bei Leistungen auftreten, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden. Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen, Betriebsbesichtigungen, Sportveranstaltungen, etc.)
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
10. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss folgender Versicherungen: Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung, Reisehaftpflichtversicherung. Bei Abschluss dieser Versicherungen beraten wir Sie gerne.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen
Für die Einhaltung derartiger Bestimmungen sind Sie verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen ergeben, gehen zu Ihren Lasten.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber HanseTravel geltend zu machen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Posteinganges bei HanseTravel. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren nach sechs Monaten. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
13. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag oder im Zusammenhang damit, gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren sowie Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Hamburg.
14. Schlussbestimmungen
Die Reiseangebote entsprechen dem Stand der Planung und Vorbereitung bei Abgabe und gelten bis zum Abschluss des Reisevertrages vorbehaltlich Änderungen und Verfügbarkeit. Sie gelten vorbehaltlich aller notwendigen gesetzlichen und behördlichen Genehmigungen im In- und Ausland. Änderungen aufgrund von Irrtümern und Druckfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages.
Reiseveranstalter:
HTH HANSETRAVEL GMBH
Heinsonweg 27
22359 Hamburg
Telefon : 040 / 609 115 13
Telefax : 040/ 603 89 85
Internet: www.hansetravel.de
E-mail: heinz@hansetravel.de
Geschäftsführerin: Bettina Heinz
Amtsgericht Hamburg, HRB 74963
Steuernr. 09/880/05797